Hinweisgebersystem zum Hinweisgeberschutzgesetz
1. Hinweisgebersystem der AMI
Verantwortliches Handeln in allen unseren Geschäftsaktivitäten ist ein zentrales Anliegen der Agrarmarkt-Informations-Gesellschaft mbH. Dabei ist es selbstverständlich, unsere Sorgfaltspflichten regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Jeder Hinweis von Ihnen hilft dabei.
Alle Hinweise unserer Beschäftigten, Lieferanten, Auftragnehmern und sonstigen Geschäftspartnern werden von unserem Ombudsmann geprüft, Verdachtsfälle werden untersucht und etwaigen Verstößen konsequent nachgegangen.
Dabei werden Sie als Hinweisgeber vom Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vor möglichen Repressalien geschützt. Allerdings muss stets ein Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit bestehen, eine rein private Informationserlangung fällt nicht unter den Whistleblower-Schutz.
2. Der Anwendungsbereich
Der gesetzliche Schutz umfasst insbesondere Informationen über Verstöße gegen deutsche und europäische Rechtsvorschriften:
- zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- der Produktsicherheit und -konformität,
- zum Umweltschutz,
- der Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz,
- zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, zur ökologischen Produktion und zur Kennzeichnung von ökologischen Erzeugnissen, zum Schutz geografischer Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie zum Inverkehrbringen und Verwenden von Pflanzenschutzmitteln und zur Tiergesundheit und zum Tierschutz,
- der Verbraucherrechte und des Verbraucherschutzes,
- zum Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation und zum Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation,
- zum Schutz personenbezogener Daten,
- zur Sicherheit in der Informationstechnik,
- zur Rechnungslegung einschließlich der Buchführung von Unternehmen, die kapitalmarktorientiert sind,
- der Finanzdienstleistungsaufsicht,
- bestimmter steuerrechtliche Vorgaben sowie
- über Straftaten und bestimmte Ordnungswidrigkeiten (z. B. gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit).
3. Das Hinweisgebersystem
Wem ein Verstoß gegen Vorschriften in den genannten Bereichen bekannt wird, kann sich an unseren Datenschutzbeauftragen wenden, der als Ombudsmann die interne Meldestelle wahrnimmt. Jeder Hinweis wird auf Wunsch vertraulich behandelt und kann auch anonym unter Nutzung des Online-Eingabetools abgegeben werden. Dabei entsteht Ihnen durch Ihre Meldung kein Nachteil, wenn Sie nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt haben und nicht selbst gegen geltendes Recht verstoßen.
Wissentlich falsch abgegebene Hinweise können hingegen geahndet werden.
4. Wie läuft eine Meldung an die Meldestelle ab?
- Sie erreichen die interne Meldestelle über folgende Zugangswege
- Telefonisch unter der Rufnummer +49 160 9382 4895
- per E-Mail unter fachberaterds@t-online.de
- per Brief unter „Datenschutzbeauftragter Stefan Hardelt, Freibadstr. 1, 51588 Nümbrecht“
- per Online-Tool (wahlweise auch anonym) unter https://ami-informiert.trusty.report
- Eingangsbestätigung
- Sie erhalten binnen sieben Tagen eine Eingangsbestätigung.
- Stichhaltigkeitsprüfung
- Ihr Ombudsmann prüft die Stichhaltigkeit der Meldung und legt weitere Zuständigkeiten fest. Im Falle einer Ablehnung der Meldung erhalten Sie eine Begründung, sofern die Meldung nicht anonym abgegeben wurde.
- Sachverhaltsaufklärung
- Ggf. sind weitere Informationen von der meldenden Person notwendig. Hierzu wird der Ombudsmann mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Vorschläge zur Abhilfe erarbeiten. Spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung werden das Ergebnis und daraus abgeleitete Maßnahmen dem Hinweisgeber mitgeteilt.
- Abschluss der Meldung
- Meldung, Sachverhaltsaufklärung und daraus abgeleitete Maßnahmen werden dokumentiert und gemäß den gesetzlichen Vorgaben archiviert.